Ab dem 1. Februar 2024 traten in der Region Brüssel-Hauptstadt aktualisierte Regeln für die Beschäftigung von Nicht-EU-Bürgern in Kraft. Diese Änderungen wurden durch Dekret vom 16. Mai 2024 weiter präzisiert und betreffen das Verfahren zur Erlangung einer Arbeitserlaubnis für ausländische Fachkräfte. Die neuen Regeln zielen auf eine Straffung der Prozesse ab und beinhalten eine Reihe von Neuerungen, die sowohl Bürger betreffen, die sich weniger als 90 Tage in der Region aufhalten, als auch solche, die sich länger in der Region aufhalten.
Dabei geht es vor allem um die Ablehnung von Anträgen, eine Neuregelung der Ausnahmegenehmigungen und die Bedingungen für die Erteilung solcher Genehmigungen. Dies vereinfacht den Einstellungsprozess und sorgt für mehr Transparenz für alle Parteien.
Verweigerung der Erlaubnis und neue Ausnahmen
Im Rahmen der neuen Beschäftigungsregeln für Einwanderer in Belgien werden die Gründe für die Unzulässigkeit von Anträgen auf Arbeitserlaubnis dargelegt. Ist der Antrag unvollständig, fehlerhaft ausgefüllt oder fällt er nicht in die Zuständigkeit von Brüssel, wird er abgelehnt. Wichtig ist auch der Status des Arbeitnehmers: Er muss über ein gültiges Aufenthaltsrecht verfügen.
Von der Beantragung einer Genehmigung ausgenommen sind Arbeitnehmer, die sich auf Geschäftsreise in Belgien für bis zu 90 Tage befinden und an Fachprojekten oder wissenschaftlichen Konferenzen teilnehmen. Für Manager und Direktoren wurde eine neue Befreiungskategorie geschaffen, die nun ohne gesonderte Genehmigung tätig werden darf.
Die Änderungen gelten auch für Personen, die sich länger als 90 Tage im Land aufhalten. In solchen Fällen müssen sie einen Aufenthaltsantrag über die Arbeitsplattform stellen In Belgien, sofern keine besonderen Ausnahmen vorliegen. Für entsandte Arbeitnehmer, die bereits ihren rechtmäßigen Wohnsitz in einem anderen EWR-Land haben und vorübergehend in Belgien arbeiten, sind die Regeln noch einfacher. Sie müssen keine Genehmigung beantragen, auch wenn ihr Aufenthalt länger als 90 Tage dauert.
Bedingungen für die Erteilung einer Arbeitserlaubnis
Die Änderungen wirkten sich auch auf die Bedingungen für die Erteilung einer Arbeitserlaubnis aus. Eine der wichtigsten Neuerungen ist die Verpflichtung, innerhalb von fünf Wochen eine Stelle auf der Actiris -Website für die „Restkategorie“ von Arbeitnehmern (diejenigen, die nicht unter besondere Bedingungen fallen) zu veröffentlichen. Dadurch wird sichergestellt, dass es auf dem lokalen Arbeitsmarkt keine geeigneten Kandidaten gibt und Arbeitgeber Ausländer anwerben können. Ausnahmen von dieser Regelung gelten für Teildisziplinen wie hochqualifizierte Fachkräfte, Gastprofessoren und Techniker.
Zu den wichtigsten Änderungen gehören:
- Klare Gründe für die Ablehnung von Arbeitserlaubnisanträgen.
- Ausnahmegenehmigungen für kurzfristige Geschäftsreisen (weniger als 90 Tage).
- Einführung einer neuen Kategorie von Befreiungen für Manager und Direktoren.
- Arbeitsplattform In Belgien für Aufenthaltsanträge.
- Einfache Regeln für reisende Mitarbeiter mit Rechtsstatus in anderen EWR-Ländern.
Diese Maßnahmen zielen darauf ab, den Einstellungsprozess zu vereinfachen und den bürokratischen Aufwand für ausländische Arbeitnehmer und ihre Arbeitgeber zu verringern. Allerdings müssen Arbeitgeber weiterhin nachweisen, dass ihre Arbeitnehmer unter bestimmte Ausnahmen fallen, beispielsweise im Fall eines Kontrollbesuchs.
Auch die Gehaltsvoraussetzungen für die Erteilung einer Erlaubnis haben sich geändert: Angerechnet wird nur noch das Grundgehalt, ohne Zuschläge und Urlaubsgeld, was die Berechnung des Mindesteinkommens für Fachkräfte und Blue-Card-Inhaber vereinfacht.
Wegfall der jährlichen Prüfungspflicht
Mit Wirkung zum 1. Oktober 2024 entfällt die Verpflichtung zur jährlichen Meldung von Lohndaten für mehrjährige Genehmigungen. Bisher mussten Arbeitgeber bescheinigen, dass die Löhne den Mindeststandards entsprachen. Die Verwaltung wird solche Kontrollen nun selbstständig auf der Grundlage der bei der DIMONA-Registrierung (Sozialversicherungssystem) gemachten Angaben durchführen. Diese Änderung reduziert den Verwaltungsaufwand für Arbeitgeber erheblich, indem sie von der Notwendigkeit befreit wird, zusätzliche Berichte einzureichen und gleichzeitig die Einhaltung aller Gehaltsabrechnungsanforderungen sicherzustellen.
So machen die ab Oktober 2024 in Kraft tretenden Änderungen bei der Beschäftigung von Einwanderern in Belgien die Beantragung einer Arbeitserlaubnis einfacher und transparenter. Sie ermöglichen Arbeitgebern und Arbeitnehmern auch, sich besser an die neuen Arbeitsbedingungen in der Region Brüssel-Hauptstadt anzupassen. Dadurch wird die Wettbewerbsfähigkeit der Region erhöht, mehr hochqualifizierte Fachkräfte angezogen und Prozesse für alle Arbeitsmarktteilnehmer vereinfacht.