Kriterien für die 150-km-Regel

Wer erfüllt die 150-km-Regel in Belgien: Bedingungen der STR/SRR-Steuerregelung im Jahr 2026

Letzte Aktualisierung am Mai 1, 2026 von Alex

Überprüfung der STR/SRR-Konformität

Was genau ist die 150-km-Regel in Belgien? Es handelt sich um eine Anforderung der STR/SRR-Steuerregelung, nach der der Antragsteller in den 60 Monaten vor der Arbeitsaufnahme außerhalb eines festgelegten Radius von der Grenze gelebt haben muss.

Zulassungskriterien für die Steuerregelung STR/SRR 2026:

  • Geografie: Wohnsitz außerhalb einer 150-Kilometer-Zone ab der belgischen Grenze.
  • Dauer der Abwesenheit: Sie waren in den letzten 5 Jahren kein Steueransässiger des Landes.
  • Grenzabstand: Die Meldeadresse befand sich außerhalb der Grenzgebiete von Frankreich, Deutschland, Luxemburg und den Niederlanden.
  • Vertragstyp: Direkteinstellung aus dem Ausland oder Versetzung innerhalb einer internationalen Unternehmensgruppe.
  • Einkommen: Ein Bruttojahresgehalt von mindestens 70.000 € (ausgenommen zertifizierte Forscher).

Sollten Sie auch nur eines dieser Kriterien nicht erfüllen, verfällt der Anspruch auf den begünstigten STR/SRR-Status und die Besteuerung erfolgt nach den Standardtarifen.

Was ist die 150-km-Regel in Belgien (STR/SRR)?

Die Definition des Status als Inbound Taxpayer (zuziehender Steuerpflichtiger) ist das rechtliche Fundament Ihrer Steueroptimierung. Gemäß den Bestimmungen, die auf dem offiziellen Portal des SPF Finances detailliert erläutert werden, wird dieser Status Fachkräften zugewiesen, die direkt aus dem Ausland für eine Tätigkeit im Land angeworben werden.

Bevor wir die detaillierten Anforderungen für den Impatriate-Status analysieren, empfehlen wir Ihnen, sich mit dem allgemeinen Überblick über das Steuersystem vertraut zu machen. In unserem Artikel Steuern für Expats in Belgien finden Sie die Basis zu Steuersätzen, Steuerklassen und den wichtigsten Abzügen für das Jahr 2026.

Hauptbedingungen für STR/SRR in Belgien (Tabelle):

KriteriumBeschreibung der BedingungGesetzliche Grundlage
Geografie (150 km)Wohnsitz außerhalb der 150-km-Zone ab der Grenze für 60 Monate vor der Einstellung.Art. 2, §1 CIR/WIB 92

; Loi du 27.12.2021

SteueransässigkeitKein Status als Steueransässiger in den letzten 5 Jahren.Art. 2, §1, 1°, a) und b) CIR/WIB 92
EinkommensschwelleBruttojahresgehalt ab 70.000 € (außer BBIO-Forscher).Loi du 18.12.2025 (in Kraft seit 2026)
Art der EinstellungDirekteinstellung aus dem Ausland oder interne Versetzung innerhalb einer Gruppe.SPF Finances Guidance
EinkommenshistorieKeine Besteuerung von Berufseinkommen in Belgien als Nichtansässiger (INR/p).Art. 227–229 CIR/WIB 92

Bewerberkategorien: Ausländer und Repatriierte

Die Gesetzgebung des Landes unterteilt die Bewerber in zwei Gruppen, wobei sie bei Einhaltung der Abwesenheitsbedingungen rechtlich gleichgestellt sind:

  1. Ausländische Staatsbürger: Fachkräfte, die von einem belgischen Unternehmen eingestellt oder innerhalb einer internationalen Gruppe versetzt wurden.
  2. Belgische Staatsbürger: Personen, die nach einer längeren Abwesenheit in ihre Heimat zurückkehren. Das STR-Regime unterstützt das Repatriierungsprogramm und ermöglicht es Belgiern, die Vergünstigungen gleichberechtigt mit Ausländern zu nutzen.

Kernbedingung: Die 60-Monate-Regel

Die Rechtsgrundlage der Regelung ist das Loi du 27 décembre 2021 (Gesetz vom 27. Dezember 2021), das in das belgische Einkommensteuergesetzbuch integriert ist. Um den Status zu erhalten, müssen Sie nachweisen, dass Sie in den letzten 60 Monaten (5 Jahren) vor Arbeitsbeginn:

  • Kein Steueransässiger Belgiens gemäß Artikel 2, §1, 1° CIR/WIB 92 (Code des impôts sur les revenus) waren.
  • Ihren offiziellen Wohnsitz in einer Entfernung von mehr als 150 km von jedem Punkt der belgischen Grenze hatten.
  • Im Land kein Berufseinkommen als Nichtansässiger deklariert haben (gemäß Artikeln 227–229 CIR/WIB 92).

Lebensmittelpunkt und automatische Überprüfung

Bei der Bewertung des Dossiers über das staatliche System MyMinfin analysieren die Inspektoren Ihren Lebensmittelpunkt (centre des intérêts vitaux). Im Jahr 2026 ist die Überprüfung der „Sauberkeit“ des Fünfjahreszeitraums vollständig automatisiert.

Wichtig:

Jede formale Präsenz in der „Sperrzone“ oder eine aktive Steuerhistorie in Belgien während dieser 60 Monate führt zur automatischen Ablehnung des Antrags auf die Steuervergünstigung.

Wer die 150-km-Regel NICHT erfüllt

Sie verlieren automatisch den Anspruch auf Steuervergünstigungen, wenn Sie in den 60 Monaten vor Vertragsbeginn:

  • Nah an der Grenze gewohnt haben: Ihre offizielle Adresse lag innerhalb eines 150-km-Radius von einem beliebigen Punkt der belgischen Grenze (einschließlich ganz Luxemburg sowie der Grenzgebiete von Frankreich, Deutschland und den Niederlanden).
  • Einen „Lebensmittelpunkt“ in Belgien hatten: Sie waren in Belgien steueransässig oder haben Steuererklärungen als Nichtansässiger für Einkünfte aus einer Tätigkeit im Land eingereicht.
  • Vorübergehend in der Zone gelebt haben: Selbst eine kurzfristige Anmeldung (z. B. für 3–6 Monate) in der „Sperrzone“ innerhalb des Fünfjahreszeitraums macht Ihren Status zunichte.
  • Selbstständig tätig waren: Wenn Sie in Belgien als Einzelunternehmer oder Freiberufler mit lokaler Steuerregistrierung gearbeitet haben.

Wichtig:

Die Entfernung wird ausschließlich per Luftlinie gemessen, nicht nach Straßenkilometern. Wenn Ihr Haus in Lille 10 km von der Grenze entfernt liegt, ist der Impatriate-Status für Sie ausgeschlossen.

Es ist oft nicht einfach, selbst zu bestimmen, ob Ihre Stadt in die „rote Zone“ fällt, da die Messung streng in einer geraden Linie (as the crow flies) und nicht nach Autorouten erfolgt. In unserem speziellen Leitfaden Wie man die 150-km-Entfernung für den Steuerstatus berechnet, haben wir eine Schritt-für-Schritt-Anleitung und Tools vorbereitet, die Ihnen helfen, die Distanz auf den Meter genau zu berechnen, um eine Ablehnung durch das Finanzamt zu vermeiden.

Welche Länder und Regionen fallen unter die 150-km-Beschränkung?

Der geografische Filter ist die Haupthürde für den Einstieg. Um die Inbound Taxpayer Belgium Criteria zu verstehen, müssen Sie das Wichtigste wissen: Den Anspruch auf die Begünstigung verlieren alle, deren steuerlicher Wohnsitz in den letzten 5 Jahren innerhalb des Grenzradius lag.

Liste der „Sperrzonen“ und Städte:

  • Frankreich: Département Nord (einschließlich Lille, Roubaix), Ardennen.
  • Niederlande: Provinzen Zeeland, Nordbrabant (Eindhoven, Tilburg) und Limburg (Maastricht).
  • Deutschland: Grenzgebiete des Landes Nordrhein-Westfalen (Aachen) und Rheinland-Pfalz.
  • Luxemburg: Das gesamte Staatsgebiet des Großherzogtums fällt vollständig in die Sperrzone.

Berechnungsmethode: „Luftlinie“

Das Finanzamt berücksichtigt ausschließlich die kürzeste Entfernung in gerader Linie von Ihrem Wohnhaus bis zu einem beliebigen Punkt der belgischen Grenze. Die Länge von Autorouten oder die Fahrzeit spielen keine Rolle. Wenn auch nur ein Meter der Grenze weniger als 150 km von Ihrem Meldeort entfernt ist, führt dies zur automatischen Disqualifikation.

Berechnung der 150 km Luftlinie

Der Gesetzgeber betrachtet die Grenzgebiete als Pendlerzonen für tägliche Fahrten. Daher erhalten Einwohner von Paris oder Amsterdam problemlos den Status, während Fachkräfte aus Eindhoven oder Lille diesen selbst bei einem vollständigen Wohnortwechsel nicht beanspruchen können.

Tipp von Alex:

Überprüfen Sie vor der Antragstellung Ihr Meldearchiv im System MyMinfin. Ein Rechenfehler von nur ein paar Kilometern führt zur Ablehnung der Vergünstigung ohne Recht auf Widerspruch.

Die 150-km-Regel für Forscher (Inbound Researchers): Gibt es Unterschiede?

Unter Fachkräften im Bereich R&D ist die Meinung verbreitet, dass der hohe wissenschaftliche Wert eines Projekts es erlaubt, territoriale Anforderungen zu ignorieren. Gemäß dem Rundschreiben 2022/C/47 wendet das belgische Finanzamt die 150-km-Regel auf BBIO (Forscher) jedoch genauso streng an wie auf das Top-Management.

Geografie gegen Qualifikation

Für Forscher ist der Status als „zuziehender Steuerpflichtiger“ direkt an ihre steuerliche Vergangenheit gebunden. Selbst wenn Sie einen Master- oder PhD-Abschluss besitzen und für eine einzigartige wissenschaftliche Tätigkeit eingeladen wurden, erhalten Sie eine Ablehnung, wenn:

  • Ihr Wohnsitz in den letzten 60 Monaten innerhalb von 150 km von der belgischen Grenze lag.
  • Ihr Lebensmittelpunkt mit Grenzregionen verbunden war (z. B. Maastricht, Lille oder Aachen).

Die 150-km-Regel für BBIO-Forscher

Der einzige wesentliche Unterschied, der in den Reglementierungen des SPF Finances verankert ist, betrifft die Gehaltsschwelle. Während für normale Angestellte (Inbound Taxpayers) eine Mindesteinkommensgrenze von 70.000 € festgelegt ist, ist für zertifizierte Forscher die Befreiung von dieser Gehaltsschwelle ein entscheidender Vorteil.

Dies ermöglicht es hochqualifizierten jungen Wissenschaftlern, die STR-Vergünstigungen für Forscher in Belgien in Anspruch zu nehmen, selbst wenn ihr Einstiegsgehalt unter dem Marktminimum für Führungskräfte liegt.

Kriterien zur Bestätigung des Status für R&D:

  • Bildung: Master- oder Doktortitel in einem relevanten Fachbereich.
  • Spezialisierung: Mindestens 80 % der Arbeitszeit müssen offiziell für Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten aufgewendet werden.
  • Dokumentation: Vorliegen einer detaillierten Projektbeschreibung und Qualifikationsnachweise, die über das MyMinfin-System geprüft werden.

Fazit des Beraters:

Die 150-km-Regel für BBIO ist eine „harte“ Bedingung. Wenn sich Ihr Labor in Löwen befindet, Sie aber die letzten 5 Jahre in Eindhoven gelebt haben (weniger als 100 km Luftlinie), bleibt Ihnen die steuerliche Begünstigung trotz aller wissenschaftlichen Grade verwehrt.

Steuerliche Vergangenheit: Sind Einkünfte in Belgien vor dem Umzug erlaubt?

Finanzielle Verbindungen zu Belgien während der obligatorischen 60-monatigen „Quarantänefrist“ erfordern eine klare Trennung zwischen passiven und professionellen Einkünften.

  • Aktien und Dividenden: Der Besitz von Wertpapieren belgischer Emittenten und der Erhalt von Dividenden beeinträchtigen Ihre Steuerhistorie für das belgische STR nicht. Solange Sie außerhalb der 150-km-Zone leben, gelten solche Zahlungen als reine Investition und schaffen keine berufliche Bindung zum Land.
  • Berufliche Einkünfte: Wenn Sie als Freiberufler oder Angestellter mit belgischen Vertragspartnern zusammengearbeitet und in dieser Zeit eine Steuererklärung für Nichtansässige (Non-resident tax) abgegeben haben, wird die Vergünstigung höchstwahrscheinlich abgelehnt. Die belgische Finanzverwaltung betrachtet niemanden als „zuziehend“, der bereits aktive Arbeitseinkünfte aus lokalen Quellen bezogen hat.
  • Immobilien und Vermietung: Einkünfte aus der Vermietung von Immobilien in Belgien sind zulässig; dies darf das Land jedoch nicht zu Ihrem tatsächlichen „Lebensmittelpunkt“ vor dem offiziellen Umzug machen.

Ihre früheren Einkünfte dürfen nur in Form von passivem Kapital mit Belgien verbunden sein. Jede Erfassung einer Erwerbstätigkeit in den belgischen Steuerdatenbanken der letzten 5 Jahre blockiert den Status.

FAQ: Antworten auf Fragen zur 150-km-Regel

Gelden die 150 km von meinem zukünftigen Wohnort in Belgien oder vom Firmensitz aus?

Weder noch. Die Entfernung wird von Ihrem letzten Wohnsitz im Ausland bis zum nächstgelegenen Punkt der belgischen Grenze berechnet.

Ich habe 160 km von der Grenze entfernt gewohnt, aber nur 50 km davon entfernt gearbeitet. Passe ich ins Profil?

Ja. Das Finanzamt interessiert sich nur für Ihren offiziellen Wohnsitz (Meldung), nicht für Ihren Arbeitsort vor dem Umzug.

Was ist, wenn ich in den letzten 5 Jahren nur für ein halbes Jahr in die 150-km-Zone gezogen bin?

Leider ist dies eine Disqualifikation. Die Regel verlangt eine „saubere“ Abwesenheit aus dieser Zone für die gesamten 60 Monate am Stück.

Steht die belgische Staatsbürgerschaft der Vergünstigung im Weg?

Nein. Wenn Sie Belgier sind und die letzten 5 Jahre in London oder Rom gelebt haben, erfüllen Sie die Kriterien vollständig.

Wie beweise ich, dass ich weiter als 150 km entfernt gewohnt habe?

Als Hauptnachweise dienen Mietverträge, Strom-/Wasserrechnungen und Steuererklärungen aus dem Wohnsitzland.

Quellen und offizielle Ressourcen

  • Rundschreiben 2022/C/47 vom 06.05.2022 – die wichtigste Verwaltungsvorschrift zur Anwendung der Steuerregelung für Impatriates und Forscher (150-km-Regel, Einkommensberechnung).
  • SPF Finances (Offizielles Portal des Finanzministeriums) – Primärquelle für Informationen zur Besteuerung in Belgien, einschließlich Anleitungen zur Beantragung des STR/SRR-Status.
  • Portal MyMinfin – staatliche digitale Plattform zur Überprüfung des persönlichen Steuerdossiers und zur Einreichung offizieller Dokumente.
  • Belgisches Steuergesetzbuch (CIR/WIB 92) – Artikel 2 (Definition des Ansässigen) und 227–229 (Besteuerung von Nichtansässigen), die die rechtliche Basis der Regelung bilden.

Haftungsausschluss (Disclaimer)

Dieser Artikel dient nur zu Informationszwecken und stellt keine offizielle Rechtsberatung dar.

  • Daten prüfen: Die belgischen Steuerregeln können sich ändern. Die Informationen entsprechen dem Stand 2026, aber Gehaltsschwellen und Auslegungen des SPF Finances sollten vor der Einreichung von Dokumenten überprüft werden.
  • Experten konsultieren: Jeder Fall ist individuell. Die endgültige Entscheidung trifft die Steuerbehörde über das System MyMinfin.
  • Haftung: Der Autor übernimmt keine Haftung für Ablehnungen von Vergünstigungen oder finanzielle Verluste, die durch die Verwendung der Materialien dieses Artikels entstehen.
Alex - WelcomeBelgium
Autor

Alex

Hallo! Ich bin Alex. Ich habe den gesamten Weg vom Visum D bis zur belgischen Staatsbürgerschaft hinter mir. Jetzt helfe ich anderen, diesen Weg stressfrei zu gehen.

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