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Belgiens neue Einwanderungspolitik: Flexible Regeln und Vereinfachung für Spezialisten

Mit Wirkung zum 1. Oktober 2024 sind in Belgien kürzlich neue Änderungen der Arbeitserlaubnisregeln und Einwanderungsrichtlinien in Kraft getreten. Diese Änderungen zielen darauf ab, den Prozess der Beschäftigung ausländischer Fachkräfte zu vereinfachen und die Bedingungen für hochqualifizierte Arbeitskräfte zu verbessern. Die Mindestgehaltsschwellen für verschiedene Genehmigungskategorien, einschließlich der Blue Card und der Einzelgenehmigung, werden nun auf der Grundlage des durchschnittlichen Monatsgehalts in der Region Brüssel-Hauptstadt ermittelt, das bei 4.604 € liegt.

Belgische Einwanderungspolitik

Liste der wichtigsten Änderungen:

  • Vereinfachung der Beantragung von Arbeitsvisa. Das Verfahren zur Erlangung eines Arbeitsvisums für ausländische Fachkräfte ist einfacher geworden.
  • Geänderte Voraussetzungen für die Blue Card. Heutzutage ist keine höhere Ausbildung erforderlich, Berufserfahrung reicht aus.
  • Reduzierter Mindestlohn für Visa. Für verschiedene Kategorien von Arbeitsvisa gibt es einen Mindestschwellenwert von 4.604 €, der auf dem Durchschnittsgehalt in Brüssel basiert.
  • Flexibilität beim Arbeitgeberwechsel. Ausländische Fachkräfte können den Arbeitgeber nach 30 Monaten statt wie bisher nach 48 Monaten wechseln.
  • Beschleunigen Sie den Bewerbungsprozess. Die Neuerungen ermöglichen eine schnellere Bearbeitung und Einreichung von Visumanträgen.

Zu den wichtigsten Änderungen gehört die Möglichkeit, nach 30 Monaten in der Region schneller zwischen Arbeitgebern zu wechseln, was zuvor erst nach 48 Monaten möglich war. Um eine Blue Card zu erhalten, benötigen Sie außerdem keine Hochschulausbildung mehr, sondern Berufserfahrung im Bereich der Informationstechnologie. Diese Innovationen werden den Arbeitsmarkt für ausländische Fachkräfte attraktiver machen und den Prozess ihrer Integration in die belgische Gesellschaft vereinfachen.