Regeln für die Familienzusammenführung

Familienzusammenführung in Belgien, neue Regeln ab 1. September 2024

Ab dem 1. September 2024 treten in Belgien neue Regeln zur Familienzusammenführung in Kraft. Sie gehören zu einer Reihe von Kategorien von Einwanderern, die internationalen Schutz beantragt haben. Darüber hinaus gelten die Regeln auch für Staatenlose . Diese Änderungen wurden gemäß dem Gesetz vom 10. März 2024 eingeführt. Es nimmt Anpassungen der Gesetzgebung und einiger Bestimmungen des Gesetzes vom 15. Dezember 1980 vor.

Dies ist notwendig, um das Recht auf Einreise, Aufenthalt, Niederlassung und Ausweisung ausländischer Staatsbürger gesetzlich zu regeln. Die wichtigsten Neuerungen betreffen das Recht auf Familienzusammenführung für Eltern begleiteter Minderjähriger mit internationalem Schutz in Belgien sowie für Staatenlose.

Große Veränderungen

Familienzusammenführung mit minderjährigen Ausländern mit internationalem Schutz. Auch Eltern von begleiteten Minderjährigen unter internationalem Schutz können nun bei Vorliegen von Voraussetzungen mit ihnen zusammengeführt werden.

Familien mit minderjährigen Kindern

Regelungen für Ausländer und Staatenlose:

  • Der Minderjährige erhielt in Belgien internationalen Schutz.
  • Das Kind ist unverheiratet und lebt in Belgien. Dies ist mit einem oder zwei Elternteilen möglich.
  • Sie werden im Herkunftsland bestätigt. Es ist wichtig, dass das Kind oder die Kinder zum Zeitpunkt des Antrags auf Familienzusammenführung in Belgien minderjährig sind.

Dies vereinfacht das Verfahren und verkürzt den Zeitaufwand für das Ausfüllen der Unterlagen. Dies ersetzt jedoch nicht die Formalitäten des Verfahrens. Liegt ein Verstoß vor, kann dem Antragsteller die Familienzusammenführung in Belgien verweigert werden. Die Lösung besteht darin, die Dienste eines Anwalts in Anspruch zu nehmen.

Recht auf Familienzusammenführung für Staatenlose

Nach dem neuen Artikel 57/45 des Ausländergesetzes werden staatenlose Einwanderer bei der Familienzusammenführung praktisch wie Personen mit Anspruch auf internationalen Schutz behandelt. Eine Ausnahme gibt es jedoch für Eltern begleiteter Minderjähriger, die den Status eines Staatenlosen haben. Das Recht auf Familienzusammenführung steht ihnen nach geltendem Recht nicht zu. Diese Möglichkeit haben nur Eltern von begleiteten Minderjährigen mit internationalem Schutz.

Um von diesem Gesetz erfasst zu werden, ist es wichtig, das Alter von Kindern richtig einzuschätzen. Dies hängt von folgenden Faktoren ab:

Das Alter des Kindes richtet sich nach dem Zeitpunkt der Antragstellung:

  • Wird der Antrag von einem Elternteil gestellt, wird das Alter des Kindes zum Zeitpunkt der Beantragung internationalen Schutzes bzw. der Aufenthaltserlaubnis als Staatenloser erfasst.
  • Wird der Antrag vom Kind selbst gestellt, wird das Alter zum Zeitpunkt seines Antrags auf internationalen Schutz oder Staatenlosenstatus erfasst.
  • Der Antragsteller darf nicht auf der internationalen Fahndungsliste stehen oder gegen die Gesetze Belgiens verstoßen.

Sobald das Kind das Erwachsenenalter erreicht, entfällt die Verpflichtung, beim Elternteil zu wohnen. Der Europäische Gerichtshof bestätigt, dass das Bestehen eines „faktischen Familienlebens“ ausreicht, was regelmäßige Kontakte und die Aufrechterhaltung persönlicher und emotionaler Bindungen voraussetzt.

Zusätzliche Änderungen

Um das Verfahren zu vereinfachen, sieht die neue Gesetzgebung Anpassungen einiger Artikel des Gesetzes vor. Sie reduzieren den bürokratischen Aufwand für den Antragsteller und erhalten schnell die Erlaubnis zur Familienzusammenführung in Belgien.

Innovationen:

  • Erweiterung kaskadierender Einschränkungen. Sie beantragen die Erlangung des Aufenthaltsrechts.
  • Klärung der Rechte der Eltern minderjähriger EU-Bürger. Darüber hinaus ist eine Bestätigung der finanziellen Absicherungsanforderungen erforderlich. Für Familienangehörige von EU-Studierenden ist eine Krankenversicherung erforderlich.
  • Einführung neuer Gründe für die Beendigung des Aufenthalts von Familienangehörigen. Dazu gehören EU-Studierende und Partner für die Familienzusammenführung.
  • Änderungen für Familienangehörige von vorübergehend Schutzberechtigten. Sie genießen besondere Privilegien hinsichtlich ihres Status und ihres Aufenthaltsrechts in Belgien.

Diese Gesetzesänderungen zielen daher darauf ab, das Verfahren zur Familienzusammenführung für bestimmte Personengruppen zu vereinfachen und gleichzeitig klare rechtliche Mechanismen zur Regelung dieser Prozesse bereitzustellen.